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„Da hilft kein Reden mehr?!“ – die KOS Bundeskonferenz in Nürnberg

Die Koordinierungsstelle der Fanprojekte bei der DSJ, kurz KOS, richtete Anfang Dezember ihre alle zwei Jahre stattfindende Bundeskonferenz aus. Mit Nürnberg war zudem ein Veranstaltungsort gewählt, der traditionell auch eine große und traditionsreiche Aktivenszene mit bundesweiten Referenzen zu bieten hat.

Thematisch wurde diesmal im Wesentlichen eine Problematik in den Blick gerückt, die den bundesdeutschen Fanprojekten zunehmend Sorgen bereitet. Es geht darum, inwieweit FP-Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter für Zeugenaussagen in Ermittlungsverfahren herangezogen werden sollten oder dürfen. In letzter Zeit ist es an immer mehr Standorten zu solchen Szenarien gekommen, unglücklicherweise auch noch bei dem ein oder anderen minderschweren Delikt. Dass sich die Fanprojekte rein rechtlich gesehen hier bisher nicht in der Komfortzone befinden, hat damit zu tun, dass es für sie kein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht gibt. Obgleich sie, wie die Schwangerschaftskonflikt- und die Drogenberatungen, in einem Arbeitsfeld unterwegs sind, in denen potentiell strafrechtlich relevantes Verhalten auftreten kann, ist den Fanprojekten dieses Privileg noch nicht zuerkannt worden. Man muss allerdings auch dazu sagen, dass insbesondere die Drogenberatungen sehr lange um diese rechtliche Schutzzone kämpfen mussten, und so lange sind die Fanprojekte nun auch noch nicht im Feld der mobilen Jugendsozialarbeit verankert.

 


Zunächst hatte die KOS den ersten Abend allerdings zu einem lockeren Aufschlag genutzt und den niederländischen Groundhopper und Buchautoren Tom Bodde für eine bebilderte Spiel- und Stadionreise gewonnen. Die beiden folgenden Tage wurden dann aber dem Leitthema gewidmet. In verschiedenen Podiumsrunden wurden verschiedene Aspekte der oben skizzierten Problematik abgearbeitet. Abgearbeitet im wahrsten Sinne des Wortes übrigens, denn der eingeladene Oberstaatsanwalt erwies sich als ein Meister des juristischen Standardsprechs. Immer wieder konnte er (Gegen-)Argumente unterlaufen mit dem Verweis auf gültige Rechtsprechungen, die von einer theoretisch durchaus grundsoliden Rechtslogik untermauert wurden. Dass die reale Welt im Prinzip voller Einzelfallentscheidungen ist und eine Straftat nicht gleich Straftat ist, hat ja nicht zuletzt auch die Rechtsprechung im Fall des Steuerhinterziehungsvergehen eines Uli H. bewiesen.
Dass auch eine Vorladung zur Zeugenaussage eines/r Fanprojektlers/in das Vertrauensverhältnis zur Fanszene belasten kann und damit die wesentliche Arbeitsgrundlage von Fanprojektarbeit in Gefahr bringt, unterliegt einer gewissen Güterabwägung und wird somit Teil eines Ermessenspielraums, den jeder Staatsanwalt hat, mal mehr, mal weniger. An der angeregten Diskussion konnte man gut ablesen, wie wichtig hier eine Klärung der rechtlichen Stellung (in dieser Frage in der Strafprozessordnung) von Fanprojektarbeit ist.
Angesichts der aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungen, der Diskussion um Flüchtlingsaufnahmen und HoGeSa-Phänomene, überraschte es nicht, dass die KOS auch dem Thema Rechtsextremismus im Fußball größeren Raum zur Diskussion gab. Hier allerdings mehr im Hinblick darauf, wie Fanprojekte pädagogisch gegen Rassismus arbeiten können und gleichzeitig den Kontakte zu auffälligen Jugendlichen nicht verlieren. Dieser Spagat ist an manchen Standorten nicht mehr umsetzbar gewesen, eine Unterstützung durch den Verein oder auch die Fußballverbände ist daher Grundvoraussetzung. Mit der realistischen Einschätzung, dass diese Problematik nie gänzlich aus dem Fußball verschwinden wird und auch eine noch so bunte Ultràkultur hier nicht für alles als simple Lösungsstrategie ausgerufen werden kann und sollte, ging ein intensives Tagungsprogramm zu Ende.

2017-03-28T17:31:30+00:00