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Der LEV-Dialog – das Polizei-Konzept „NRW-Initiative“ auf dem Prüfstand

Am Donnerstag, den 13.10.11 fand in Leverkusen der sogenannte LEV-Dialog statt. Dieser war Folge einer Dialogoffensive der Polizei und des Innenministers Jäger zum Thema Sicherheit beim Fußball. Seit Anfang diesen Jahres gilt in der polizeilichen Arbeit mit Fußballfans die sogenannte „NRW-Initiative“. Dieses hauptsächlich von führenden Polizeibeamten entwickelte Sicherheitskonzept ist mit dem Anspruch angetreten, die Gewalt bei Fußballspielen nachhaltig zurückzudrängen. Erreicht werden soll dieses Ziel durch einerseits mehr Kommunikation mit den am Fußballgeschehen beteiligten Institutionen und Organisationen. Andererseits soll durch die Ausschöpfung rechtlicher Mittel die Zahl der (anwesenden) Gewalttäter deutlich verringert werden, was die Sicherheit bei Fußballspielen erhöhen soll. Gerade der zweite Ansatz und dessen Umsetzung stoßen vor allem bei Fanbeauftragten und Fanprojekten nicht auf ungeteilte Unterstützung. Diese Kritik mit der Polizei konstruktiv zu diskutieren, war deshalb erklärtes Ziel des „LEV-Dialogs“. Die Tagung fand gemäß dieses Namens in der Südkurve der BayArena statt. Geladen waren führende Beamte der Landes- und Bundespolizei und Szenekundige Beamte sowie Fanbeauftragte und Fanprojekte aus den ersten fünf Ligen NRW´s.
Alle Anwesenden konnten sich schnell darauf verständigen, dass nur gut ausgebaute Kommunikationsstrukturen eine realistische und zweckdienliche Einschätzung von Risikopotentialen ermöglichen. Dies sollte nicht zuletzt auch dem angemessenen Einsatz von Polizeikräften dienlich sein. Weit kontroverser verlief die Einschätzung bei den Teilnehmern, ob die in der NRW-Initiative genannten und nach Grundlage des Polizeirechts entworfenen Präventionsmaßnahmen das gewünschte Ziel, den Rückgang von Gewaltdelikten bei Fußballspielen,  erreichen könnten. Dieser Debatte ging eine juristische Bewertung dieser Maßnahmen durch einen Strafrechtler voraus. Die hier teilweise deutlich formulierte Kritik an der polizeilich vorgesehenen Anwendung von freiheitsbeschränkenden Auflagen barg hinreichend Diskussionsstoff, der letzten Endes auf eine Definition des Begriffs „Verhältnismäßigkeit“ hinauslaufen musste. Und an diesem Punkt fielen die Bewertungen denn auch sehr unterschiedlich aus. Ein Umstand, der deutlich macht, dass der Dialog auch weiterhin fortgeführt werden muss.

2017-03-24T09:58:19+00:00