Unter diesem Titel fanden im Rahmenprogramm der Arbeiterfußball-Ausstellung am 26. März zwei vom Fan-Projekt organisierte Vorträge statt.
Die freiwillige Einführung des sogenannten Arierparagraphen bereits im Frühjahr 1933 in zahlreichen Vereinen und Verbänden war ein erster Schritt auf dem Wege des beispiellosen Zivilisationsbruchs. Dieser Aspekt deutscher Sporthistorie lockte viele Zuhörer+innen in die Bielefelder VHS, die Stuhlreihen des Historischen Saals waren erfreulich gut gefüllt!
Prof. Dr. Lorenz Peiffer von Uni Hannover hat mehr als ein Jahrzehnt zu diesem Thema geforscht. Sein Vortrag „Unser Verein ist judenfrei“ bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Vorgaben deutscher Turn- und Sportvereine und ihrer Verbände bezüglich der Diskriminierung und Ausgrenzung der jüdischen Sportler/innen in den 1930/40er Jahren. Dabei ist auffällig, wie sehr gerade der Deutsche Turner-Bund, in dem vor allem das Bürgertum organisiert gewesen ist, schon im Frühjahr 1933 die Arisierung der Vereine vorantreibt, noch bevor die Nationalsozialisten verpflichtende Gesetze erlassen. Es folgt dann schrittweise bis 1938 die völlige Gleichschaltung des gesamten Sportbetriebs, dies stets nach dem „Führerprinzip“. Diese Gleichschaltung betrifft auch den Fußballsport, welcher bis 1933 in verschiedenen Organisationsformen und Verbänden reichsweit je eigene Meisterschaften ausgespielt hat.
Auch Arminia kickt in jenen Jahren im bürgerlichen Fußball, nach der Machtübernahme Hitlers dann in den neu eingerichteten Gauligen (von diesen gab es zunächst 16, auf dem Höhepunkt des Expansionskrieges waren es sogar 23). Arminia spielt in der Gauliga 9 (Westfalen), allerdings erst, nachdem 1934 Paul Fleege durch Karl Demberg als DSC-Präsident bzw. wie es dann hieß, als Vereinsführer abgelöst hatte und der Aufstieg gelang. Friedhelm Schäffer nimmt in seinem Vortrag vor allem die Person Demberg in den Blick, als er sich mit der Historie Arminia Bielefelds in den Jahren 1933-1945 befasst. Die nach dem Krieg jahrzehntelange Ausblendung der Rolle Dembergs als SS-Mann in verschiedenen Funktionen (u.a. als Jurist im Vernichtungslager Auschwitz), nachzulesen in entsprechenden DSC-Festschriften, ist für Schäffer typisch für die ersten Nachkriegsjahrzehnte (Stichwort „Generalamnesie“). In seinem Fazit kommt Friedhelm Schäffer daher zu dem Schluss, dass Demberg, unbestritten seiner Leistungen für Arminia, in dessen seinerzeitigem „Entnazifizierungsverfahren“ viel zu gut wegkommt, er gilt als „unbelastet“ (sog. Kategorie V). Kategorie III, in welcher die „Mitläufer“ benannt werden, wäre der Rolle Dembergs weitaus näher gekommen. Im Übrigen steht die Forschungsarbeit zum Vereinsgeschehen Arminias während der Jahre 1933-45 noch eher am Anfang, nicht zuletzt, weil auch nicht wenig an belastenden Dokumenten „verschwunden“ ist und daher wohl für immer einige Lücken in der DSC-Hostirie bleiben werden.